Sie befinden sich auf:  Somann-Service » AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Somann Service

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

1. In allen Vertragsbeziehungen zwischen der Somann Service (nach folgend „Somann Service" genannt) und anderen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonder vermögen (nachfolgend „KUNDE" genannt) gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen und die Preis- und Konditionenlisten der Somann Service, München.
2. Entgegenstehende Bedingungen - insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN - wer den nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Somann Service, München einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
3. Die folgenden Allgemeinen Bestimmungen (A.) und die Bestimmungen zum Datenschutz (E.) finden auf sämtliche von Somann Service abgeschlossene Verträge Anwendung. Verkauft Somann Service Waren wie z.B. Büroartikel, Bürogeräte, Büroeinrichtungen, Hard- und/oder Softwareprodukte, gelten ergänzend die Sonderbedingungen für den Verkauf von Waren (B.). Erbringt Somann Service Beratungs- und/oder Installationsleistungen, gelten ergänzend die Sonderbedingungen für Beratungs- und Installationsleistungen (C.) Erbringt Somann Service, München EDV-bezogene Service leistungen, gelten ergänzend die Sonderbedingungen für EDV-bezogene Serviceleistungen (D.).


A. Allgemeine Bestimmungen

§ 2 Vertragsanbahnung und Vertragsschluss


1. Sämtliche Angebote der Somann Service, München sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Somann Service kann Angebote von KUNDEN innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Angebots annehmen. Die Annahme kann schriftlich, per Telefax, per e-mail oder durch Auslieferung der Ware an den KUNDEN erklärt werden.
3. Die Verantwortung für die Auswahl der Vertragsgegenstände und deren Eignung für die mit ihnen beabsichtigten Ergebnisse liegt ausschließlich beim KUNDEN. Wünscht der KUNDE eine diesbezügliche Beratung, hat er diese gesondert bei Somann Service, München in Auftrag zu geben oder sich durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.
4. Zusagen gleich welcher Art, die eine weitergehende Einstandspflicht der Somann Service begründen, als in diesen Geschäftsbedingungen festge legt ist, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Somann Service. Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung der Somann Service. Die Schriftform ist durch eine telekommunikative Übermittlung der betroffenen Erklärung nicht gewahrt.


§3 Leistungszeit


1. Von Somann Service angegebene Liefertermine und Leistungszeitpunkte sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von Somann Service ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.
2. Wird ein von Somann Service angegebener Liefertermin um mehr als einen Monat überschritten, kann der KUNDE eine Nachfrist setzen. Die Nach frist hat mindestens zwei Wochen zu betragen.
3. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt Leistung oder Minderung) muss stets unter Fristsetzung angedroht werden. Sie kann nur binnen zwei Wochen erklärt werden.


§ 4 Mitwirkung des KUNDEN, Datensicherung

1. Der KUNDE wirkt bei der Durchführung des Vertrages im erforderlichen und zumutbaren Umfang unentgeltlich mit.
2. Der KUNDE ist für die Sicherung seiner Daten und Programme selbst verantwortlich. Mangels eines aus drücklichen schriftlichen Hinweises können die Mitar beiter der Somann Service stets davon ausgehen, dass die bei der Vertragsabwicklung etwa betroffenen Daten des KUNDEN gesichert sind.


§5 Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig und in nerhalb von 10 Tagen skontofrei zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der KUNDE in Verzug.
2. Während des Verzugs hat der KUNDE die Geldschuld mit dem jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
3. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen nur mit schriftlicher Zustimmung der Somann Service an Dritte abtreten. § 354a HGB ist insoweit ausgeschlossen.


§ 6 Gewährleistung

1. Somann Service leistet Gewähr dafür, dass die Vertragsgegenstände die ausdrücklich ver einbarten Beschaffenheitsmerkmale haben oder, so weit keine Beschaffenheit vereinbart ist, sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufwei sen, die bei Lieferungen und Leistungen dieser Art üb lich ist und die der KUNDE bei Lieferungen und Lei stungen dieser Art erwarten kann.
2. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers bleiben bei der Ermittlung der üblicherweise zu erwartenden Beschaffenheit im Sinne der Ziffer 1 außer Betracht.
3. Der KUNDE hat der Somann Service offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
4. Den KUNDEN trifft die volle Beweislast für sämtliche Voraussetzungen eines etwaigen Gewährleistungsan spruchs, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtszeitigkeit der Mängelrüge.
5. Somann Service leistet Gewähr nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der KUNDE unter den Voraussetzungen des GesetzesHerabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem KUNDEN kein Rücktrittsrecht zu.
7. Erhält der KUNDE eine mangelhafte Montageanleitung, ist Somann Service lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung ver pflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
8. Mängelansprüche des KUNDEN verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes. Resultieren die Mängelansprüche aus einem Vertrag, der die Lieferung gebrauchter Waren durch Somann-Service zum Gegenstand hat, verjähren diese in sechs Monaten ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes.


§ 7 Haftungsbeschränkung

1. Somann-Service haftet gegenüber dem KUNDEN nur, soweit Schäden von Somann-Service durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Darüber hinaus haftet Somann-Service nur bis zur Höhe des vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens und für solche Schäden, die Somann-Service durch Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht hat.
2. Die Haftungsbeschränkung gilt im Hinblick auf alle Arten von Schadensersatzansprüchen, unabhängig von deren Rechtsgrund, insbesondere auch im Hin blick auf Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung.
3. Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, haftet Somann-Service gegenüber dem KUNDEN nur beschränkt bis zur Höhe der Deckungs summen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung betragen:
- EUR 1.534.000,00 für Personen und Sach schäden und
- EUR 512.000,00 für Vermögensschäden.

Auf Verlangen wird Somann-Service dem KUNDEN Einsichtnahme in die Versicherungspolice der Betriebshaftpflichtversicherung gewähren. Somann-Service wird die Betriebshaftpflichtversicherung in vorgenanntem Umfang während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten. Soweit die Versicherung im Einzelfall keine Deckung gewährt, ist Somann-Service verpflichtet, selbst einzutreten.
4. Die Haftung für Subunternehmer, Mitarbeiter, Angestellte, sonstige Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten von Somann-Service wird ebenfalls im obigen Umfange beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen schließen eine gesetzlich zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, eine Haftung für übernommene Garantien, für Arglist oder eine Haftung für Personenschäden nicht aus.
5. Ansprüche gegen Somann-Service auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher oder außervertraglicher Haftung verjähren, sofern nicht Vorsatz vorliegt oder Personen schäden betroffen sind, in einem Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Mängelansprüche (§ 6 Ziffer 8) bleibt unberührt.


§ 8 Keine Nebenabreden, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ih rer Wirksamkeit der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


§ 9 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Bedingungen nicht. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
2. In den vorgenannten Fällen sind die Parteien verpflichtet, anstelle der unwirksamen Regelung bzw. zur Ausfüllung der Regelungslücke diejenige rechtlich wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem von den Vertragsparteien verfolgten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.
B. Sonderbestimmungen für den Verkauf von Waren

Verkauft Somann-Service Waren wie z.B. Büroartikel, Bürogeräte, Büroeinrichtungen, Hard-und/oder Softwareprodukte, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen (A.) und den Bestimmungen zum Datenschutz (E.) die nachfolgenden Sonderbedingungen für den Verkauf von Waren (B.)


§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Somann-Service behält sich das Eige tum an den Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus diesem Vertrag und allen sonstigen ihr zustehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der KUNDE hat die unter Eigentumsvorbehalt stehen den Vertragsgegenstände pfleglich zu behandeln. Je der Standortwechsel, Eingriffe Dritter sowie insbesondere Pfändungen sind der Somann-Service unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls; eingreifende Dritte sind auf die Rechte der Somann-Servicehinzuweisen.
3. Der KUNDE ist bis zum Eigentumserwerb weder zur Verpfändung noch zur Sicherungsübereignung von Vertragsgegenständen berechtigt.
4. Der KUNDE ist auch dann zur Wahrung des Eigentums der Somann-Service verpflichtet, wenn die Vertragsgegenstände nicht für sich selbst, sondern für Dritte bestimmt sind. Der KUNDE hat den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen und auch ihm die Pflichten aus diesem § 10 zu Gunsten der Somann-Service aufzuerlegen.
5. Der KUNDE ist berechtigt, die Vertragsgegenstände im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt der Somann-Service bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen. Der KUNDE ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung berechtigt. Somann-Service behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der KUNDE in Zahlungsverzug gerät.


§ 11 Lieferumfang bei Softwareverkauf

Verkauft Somann-Service Softwareprodukte, so bestimmt sich der Lizenzumfang nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers.


§ 12 Aufstellen, Installation, Konfigurierung und Inbetriebnahme gelieferter Waren

Das Aufstellen und die Inbetriebnahme gelieferter Waren anhand der Betriebsanleitung obliegt dem KUNDEN. Gleiches gilt für die Installation und Konfigurierung von der Hard- und Software beim KUNDEN. Der KUNDE kann Somann-Service mit den vorgenannten Auf-gaben zusätzlich und gegen Entgelt beauftragen.
C. Sonderbestimmungen für Beratungs- und Installationsleistungen
Erbringt Somann-Service Beratungs-und/oder Installationsleistungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen (A.) und den Bestimmungen zum Datenschutz (E.) die nachfolgenden Sonderbedingungen für Beratungs- und Installationsleistungen (C.)


§ 13 Änderungen des Leistungsumfangs


1. Umfang und Ziel der von Somann-Service zu erbringenden Beratungs- und/oder Installationslei stungen ergeben sich ausschließlich aus dem zwischen Somann-Service und dem Kunden schriftlich abgeschlossenen Vertrag.
2. Sollte eine Partei während der Durchführung der Beratungs- und/oder Installationsleistungen feststellen, dass eine Änderung des ursprünglich festgelegten Lei-stungsumfanges notwendig oder zweckmäßig ist, so teilt sie dies der anderen Partei unter Angabe der Gründe unverzüglich mit. Die Parteien werden sich in diesem Fall über die Durchführung der vorgeschlagenen Leistungsänderung sowie etwaige Auswirkungen auf Leistungszeit und Leistungsvergütung verständigen. Wird kein Einvernehmen über die Änderungsbe darf erzielt, bleibt es bei den bisher vereinbarten Leistungsinhalten.
3. Somann-Service ist erst dann zur Durchführung zusätzlicher Leistungen verpflichtet, wenn sie einem entsprechenden Nachtrag bzw. Ergänzungsauftrag schriftlich zugestimmt hat.


§ 14 Abnahme bei Werkleistungen

1. Werkleistungen von Somann-Service sind vom KUNDEN abzunehmen. Die Abnahme wird vom KUNDEN mit Unterstützung des Projektleiters der Somann-Service durchgeführt. Auf Wunsch von Somann-Service sind bei abgrenzbaren Leistungsteilen und bei solchen Leistungen oder Leistungsteilen, auf denen weitere Lei stungen oder Leistungsteile aufbauen, Teilabnahmen durchzuführen.
2. Der KUNDE wird die zur Abnahme angelieferten Leistungen unverzüglich untersuchen. Der KUNDE hat sodann die Abnahme zu erklären. Er kann die Abnahme nur verweigern, wenn die übergebene Leistung nicht den nachweislich abgesprochenen Inhalten entspricht.
3. Ist eine Abnahme erforderlich und führt der KUNDE eine Prüfung der übergebenen Leistung nicht durch und/oder erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht, gilt die Leistung von Somann-Service als abgenommen, wenn der KUNDE innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Übergabe die Prüfung der Leistung nicht durchführt bzw. die Abnahme nicht erklärt. Der Auftraggeber kann in von ihm zu begründen den Ausnahmefällen eine Fristverlängerung bzw. eine angemessene Aussetzung der Frist verlangen.
4. Die Abnahme gilt auch dann als erklärt, wenn der Auftraggeber seine Billigung der Lieferung und Lei stung auf andere Weise ausdrückt, z.B. durch Ingebrauchnahme.


D. Sonderbestimmungen für EDV-bezogene Serviceleistungen


Erbringt Somann-Service EDV-bezogene Serviceleistungen (z.B. Instandhaltung oder Wiederinstandsetzung von EDV-Anlagen bestehend aus Hard-und/oder Software), gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen (A.) und den Bestimmungen zum Daten-schutz (E.) die nachfolgenden Sonderbedingungen für EDV-bezogene Serviceleistungen (D.).


§ 15 Dauer, Kündigung

Der Vertrag über die Erbringung von Serviceleistungen endet, a) wenn bestimmte Arbeiten durchgeführt werden sollen, mit deren Abschluss;
b) wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, durch Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, wenn nichts anderes vereinbart ist.


§ 16 Erweiterte Mitwirkungspflichten

a) In Servicebeziehungen ist die Zusammenarbeit von Auftraggeber und Auftragnehmer von besonderer Be deutung für das Erreichen des Vertragszwecks. Der KUNDE ist daher verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung des Serviceauftrags mitzuwirken. Dies geschieht insbesondere dadurch, dass der KUNDE in geeigneten Fällen eine detaillierte Beschreibung des Fehlers unter Angabe von Datum, Uhrzeit und der nähren Umstände des Auftretens liefert. Somann-Service kann verlangen, dass die Fehlerbeschreibung schriftlich erfolgt;
b) gesteigerte Sorgfalt bei der Datensicherung anwendet, insbesondere nach Maßgabe der Schwere des auftretenden Fehlers die Datensicherungsintervalle angemessen verkürzt.


§ 17 Vergütung und Minderung

1. Die vom KUNDEN geschuldete Vergütung ergibt sich aus der getroffenen Vereinbarung. Soweit eine Ver einbarung über die Vergütung nicht getroffen wurde, wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Stundensät ze ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste der Somann-Service. Sofern nicht anders vereinbart, kann Somann-Service neben der vereinbarten Vergütung auch Ersatz der Auslagen verlangen. Preiserhöhungen werden dem KUNDEN in laufenden Vertragsbeziehungen 4 Wochen vor deren Wirksamwerden angekündigt (vgl. § 15 b).
2. Soweit Somann-Service nicht die Beseitigung eines konkret bezeichneten Fehlers zusagt,werden Serviceleistungen im Rahmen eines Dienstvertrages erbracht. Gleichwohl steht dem KUNDEN im Falle der Schlechtleistung ein Recht zur Minderung der vereinbarten Vergütung zu. Voraussetzung ist jedoch, dass der KUNDE die Somann-Service wegen derselben Schlechtleistung bereits einmal schriftlich und unter Angabe des Grundes abgemahnt hat.


E. Datenschutz / Einwilligung

1. Weitergabe und Verarbeitung von Kundendaten Die Daten des Kunden werden für betriebsinterne Zwecke der Somann-Service , insbesondere zur vereinfachten Bearbeitung von Angeboten und Kaufverträgen, soweit im Rahmen der Datenschutzgesetze zulässig, elektronisch gespeichert, verarbeitet und ausgewertet. Somann-Service ist berechtigt, die Daten des Kunden im Rahmen der Abwicklung von Kaufverträgen an deutsche Kreditinstitute weiterzuleiten, sofern sich diese gegenüber Somann-Service zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichtet haben.Somann-Service ist ferner berechtigt, Daten des Kunden zur Überprüfung ihrer Richtigkeit und zur Feststellung der Identität des Kunden an von Somann-Service beauftragte und zur Vertraulichkeit verpflichtete Dritte weiterzugeben.
2. Einwilligung des KUNDEN
Der Kunde erteilt hiermit zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten im vorgenannten Umfang durch Somann-Service ausdrücklich seine Einwilligung.



SOMANN-SERVICE
KOPIEREN-DRUCKEN-FAXEN

Geretsriederstr. 10a
D-81379 München
Telefon: +49 (0) 89 - 12 19 77 78
FAX: +49 (0) 89 - 12 19 69 83
Internet: www.somann-service.de
Email: info@somann-service.de

Stand 01.01.11

Über uns:

Die Firma Somann Service bietet
Qualität
zum fairen Preis.
Zu den Preisen...

Canon - Service:

Unser Angebot
umfasst komplette
Leistungen
in den
Bereichen Verkauf,
Leasing, Wartung,
Kundendienst und
Reparatur
.
Serviceangebote...

Reparatur folgender Hersteller:

EPSON | KYOCERA | OLIVETTI | RICOH
MINOLTA | BROTHER | NASHUATEC
TOSHIBA | CANON | LASERDRUCKER
Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien...

Service - Büromaschinen:

Wir reparieren alle gängigen
Büromaschinen und Bürogeräte,
z.B. Drucker, Laserdrucker, Farbdrucker,
Faxgeräte und Kopierer. 

In Ihrer Nähe:

Erding, Freising, Starnberg, Dachau,
Fürstenfeldbruck, Germering, Ebersberg,
Markt Schwaben, Ingolstadt, Rosenheim,
Holzkirchen, Landshut und im gesamten
Oberbayern - München.